E-Nummern sind wie jede Deklaration auf Lebensmittelverpackungen eine reine Inhaltsangabe, jedoch kein Gefährdungshinweis. Die Gesetzgebung verlangt, dass nur unschädliche (sichere) Zugaben zu Lebensmitteln erlaubt sind, daher sind alle Zusatzstoffe getestet und müssen vom Gesetzgeber zugelassen sein. Dies richtet sich aber immer auch nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und wird ständig überarbeitet. Die beiden Stoffe Siliziumdioxid (SiO2, Kieselsäure, E551) und Eisenoxide (E172) sind für bestimmte Anwendungen zugelassen und liegen „teilweise“ auch in Nanoform vor. Für die Verwendung in Lebensmitteln ist allerdings der Nanoanteil nicht wichtig, sondern nur ein produktionsbedingter Bestandteil.
Weitere Informationen :
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): https://www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/SpezielleLebensmittelUndZusaetze/Zusatzstoffe/_Texte/Lebensmittelzusatzstoffe.html
- EU-Portal Food Additives: https://ec.europa.eu/food/food-feed-portal/screen/food-additives/search