Generell verantwortlich für den Arbeitsschutz ist der Arbeitgeber. Dies gilt auch für den Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist zuständig für alle grundsätzlichen Unterweisungen, die Beurteilung des Risikos und der möglichen Gefährdung am Arbeitsplatz sowie den dazugehörigen Schutzmaßnahmen. Der Arbeitnehmer hat entsprechend umsichtig zu handeln und den Arbeitgeber auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Die Europäischen Arbeitsschutzgesetze umfassen auch den Umgang mit Nanomaterialien. Es gelten die gleichen hierarchisch abgestuften Maßnahmen („STOP“) wie für einen verantwortungsbewussten Umgang mit gefährlichen Stoffen.

  1. Substitution
  2. Technische Maßnahmen an der Quelle
  3. Organisatorische Maßnahmen
  4. Persönliche (individuelle) Schutzmaßnahmen

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz & Nanomaterialien sind auf den Internet-Seiten der zuständigen nationalen Behörden, Versicherer oder der Europäischen Agentur für Arbeitssicherheit und –gesundheit (EU OSHA) zu finden.

 

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