Der Weißmacher Titandioxid, der in Produkten wie Sonnencremes, Zahnpasta, Wandfarben und Lacken verwendet wird, darf vorerst nicht mehr als krebserregend eingestuft werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Die EU-Kommission hatte den Stoff 2019 auf Grundlage einer Bewertung des Ausschusses für Risikobeurteilung (RAC) als „karzinogen“ eingestuft. Nun stellte das höchste EU-Gericht fest, dass bei dieser Einschätzung nicht alle relevanten Faktoren berücksichtigt wurden. Daher muss die Einstufung als krebserregend zurückgenommen werden – zumindest bis zu einer neuen Bewertung.
Titandioxid sorgt für eine weiße Farbe in vielen Alltagsprodukten. Die Debatte um seine gesundheitlichen Risiken bleibt jedoch bestehen.
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