Zur besseren Information des Verbrauchers ist  seit Jul. 2013 (Kosmetika) und Dez. 2014 (Lebensmittel) gesetzlich vorgeschrieben, dass nicht nur «Titandioxid» auf der Packung steht, wenn es darin enthalten ist, sondern auch die Information angefügt ist, ob dieses in Nanoform vorliegt [Titandioxid (nano)]!

Gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass in Kosmetika und Lebensmitteln nur sichere und zugelassene Inhaltsstoffe enthalten sein dürfen, die ausreichend auf mögliche negative Effekte getestet worden sind. Daher handelt es sich hier auf keinen Fall um einen Gefährdungshinweis, sondern ausschließlich um eine Inhaltsstoffangabe!

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