Als Querschnittstechnologie werden nano-spezifische Aspekte in den verschiedensten EU Verordnungen bereits berücksichtig. Dazu gehören die Rechtsbereiche für Chemikalien, Lebensmittel & -Kontaktmaterialien, Futtermittel, Pflanzenschutzmittel und Biozide, Kosmetika, Arzneimittel und Medizinprodukte, Arbeitsschutz oder auch Umweltschutz.

Im Bereich Arbeitsplatz sind die Regelungen und Vorabinformationen auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden. Die 2013 veröffentlichte Bekanntmachung BekGS 527 „Hergestellte Nanomaterialien“ enthält insbesondere Beurteilungswerte für einen sicheren Umgang mit Nanomaterialien an Arbeitsplätzen. Im Rahmen von REACH, der europäische Regulation zur Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, sind auch Stoffe in Nanoform zu registrieren, werden aber noch nicht spezifisch bewertet. Für die Bereiche Kosmetika, Biozide und Lebensmittel gilt seit 2013 bzw. 2014 eine Deklarationsspflicht für Nano-Inhaltsstoffe. Weitere Informationen zu Nanoregulationen finden Sie auf den nachfolgenden Internetlinks.

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