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Abkürzung für Maximale Arbeitsplatzkonzentration. Der MAK-Wert ist die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger, in der Regel achtstündiger Exposition, jedoch bei Einhaltung einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt. Diese Grenzwerte werden aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse der toxikologischen Eigenschaften einer Substanz von einer Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) jährlich überprüft und festgesetzt. Krebserregende sowie frucht- und erbgutschädigende Stoffe werden gesondert behandelt.

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