In der Europäischen Union kommen zurzeit keine gezielt hergestellten Nanomaterialien in Lebensmitteln zum Einsatz. Es können allerdings nanogroße Nebenprodukte bei der Herstellung von zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffen entstehen, z.B. von Siliziumdioxid. In Asien und Nordamerika hingegen werden Nanomaterialien zielgerichtet in Lebensmitteln eingesetzt, z.B. zur Verkapselung von Vitaminen. Grundsätzlich sieht die Mehrheit der vorhandenen Studien kein gesundheitliches Risiko für den Menschen. Die Gesetzgebung erlaubt nur unschädliche (sichere) Zugaben zu Lebensmitteln. Das bedeutet, dass in der EU erlaubte Zusatzstoffe für Lebensmittel zuvor getestet und vom Gesetzgeber zugelassen sein müssen. Dies richtet sich aber immer auch nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und wird ständig überarbeitet.

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