Ja, Medikamente, die in der Apotheke, im Handel, beim Arzt oder im Krankenhaus erhältlich sind, können wegen ihrer speziellen Anwendung, zur Verbesserung oder Verstärkung ihrer Wirksamkeit nanopartikuläre Inhaltsstoffe enthalten. Für diese Zwecke werden sowohl Nanopartikel wie auch Liposomen eingesetzt (siehe dazu auch „Was ist der Unterschied zwischen Nanopartikeln und Liposomen?“). Die Anzahl der Arzneimittel, die nach Angaben im Zulassungsverfahren Nanomaterialien enthalten, ist noch gering. Dazu zählen z.B. Arzneimittel für die Behandlung von Tumorerkrankungen, Chronischer Hepatitis, Akromegalie (Riesenwuchs), Multipler Sklerose , Morbus Crohn, altersabhängiger Makuladegeneration (AMD) erhöhter LDL-C Werte oder Typ 2 Diabetes (siehe dazu auch den Querschnittstext „Nanomedizin“).

Zudem beinhalten Medikamente neben dem Wirkstoff auch Füll- und Hilfsstoffe wie Wasser, Stärke, Vaseline oder hochdisperses Siliziumdioxid. Aufgrund des Produktionsprozesses können hierbei auch Siliziumdioxid-Nanopartikel anfallen.
Die Arzneimittel-Hersteller sind zurzeit nicht verpflichtet, nanoskalige Inhaltsstoffe in ihren Medikamenten zu kennzeichnen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) – BfArM für Bürgerinnen und Bürger

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