2021 hat die Europäische Kommission auf Antrag Frankreichs Titandioxid als „krebsauslösend durch Einatmen“ eingestuft. Das gilt nur für Stäube und nicht für Flüssigkeiten oder Kosmetika. Viele Produkte wurden trotzdem vom Markt genommen. 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuG) die Einstufung aus mehreren Gründen für nichtig erklärt (siehe Urteilsbegründung). Frankreich und die Europäische Kommission haben das Urteil angefochten, weshalb das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Experten sind sich aber einig: Titandioxid löst keinen Krebs aus.  Bei den Tierversuchen wurden sehr hohe Dosen eingesetzt, die zu einem Staubeffekt in der Lunge führten (vgl. Staublunge, siehe Materialinformationen Titandioxid).

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