Es gibt allein in Deutschland mehr als 6 Millionen Arbeitsplätze mit einer gewissen Staubbelastung. Aus diesem Grund werden die Regelungen für betroffene Arbeitsplätze und die entsprechenden Grenzwerte ständig an neue Forschungsergebnisse angepasst, denn Staub schadet der Lunge. Dabei müssen in dem Staub keine giftigen Substanzen vorhanden sein, es genügt die Belastung der Lunge mit biobeständigen Staubpartikeln, sogenannte „granuläre biobeständige Stäube“ auch GBS genannt, um bei chronischer Belastung eine negative Wirkung zu haben. „Biobeständig“ bedeutet dabei, dass diese Staubpartikel in der Lunge oder im Körper weder abgebaut noch aufgelöst werden.
Aus verschiedenen Gründen sind die kleinsten Partikel, die Nanopartikel, gesondert zu betrachten, wenn es um die mögliche Einatmung am Arbeitsplatz geht. Diese sehr kleinen Partikel verhalten sich anders (z.B. bleiben sie aufgrund der geringen Masse länger in der Luft), haben andere Eigenschaften als ihre größeren Verwandten (z.B. bilden Nanopartikel häufig sogenannte Agglomerate, also leichte Zusammenschlüsse vieler Teilchen zu einem größeren, das dann eine andere „Materialdichte“ besitzt, als das eigentliche Material selbst) und die spezifische Oberfläche der Partikel ist erheblich größer als die von Mikropartikeln. Zusammengenommen sind dies Gründe dafür, dass Nanopartikel am Arbeitsplatz strengeren Grenzwerten unterliegen:
Eine im Mittel 4 fach höhere Wirkstärke (wegen der geringeren Dichte und der größeren Oberfläche)
und eine deutlich geringere mittlere Materialdichte (1,5 g/cm3 statt die 2,5 g/m3 für die normale A-Staub Fraktion).